
Häufig gestellte Fragen.
Häufig gegebene Antworten.
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen, um Informationen schnell und einfach zu erhalten.
Kann ich meine Ersatzteile anliefern?
Kurz gesagt: Nein.
Warum nicht? Wir sind verpflichtet, für alle eingebauten Teile eine Gewährleistung zu bieten. Deshalb verwenden wir in 99% der Fälle Ersatzteile, die den Standards des Erstausrüsters entsprechen oder Originalteile, welche von zertifizierten Händlern stammen. Die restlichen 1% betreffen nicht sicherheitsrelevante Komponenten oder eventuell Situationen, in denen es keine andere Möglichkeit gibt.
Von Kunden bereitgestellte Teile sind oft minderwertige Nachahmungen, Fälschungen, Fehlkäufe oder passen einfach nicht. Um unseren hohen Qualitätsstandards gerecht zu werden und einen reibungslosen Ablauf Ihres Auftrags sicherzustellen, lehnen wir vom Kunden gelieferte Teile ab.
Ausnahmen: Bei Verfügbarkeitsengpässen, zum Beispiel bei Oldtimern, nach vorheriger Absprache.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Bitte rufen Sie uns an unter 07432 / 5989. Termine können ausschließlich während unserer Geschäftszeiten vereinbart werden. Kontaktieren Sie uns idealerweise mindestens 4 Wochen vor Ihrem gewünschten Termin.
Kann ich über WhatsApp einen Termin vereinbaren?
Nein, das ist für unseren Betrieb zu zeitaufwendig. Bitte rufen Sie uns an.
Kann ich vor Ort warten, bis mein Auto fertig ist?
Aufgrund unserer begrenzten Räumlichkeiten können wir leider keinen Wartebereich bereitstellen. Bei Leistungen, die mehr Zeit in Anspruch nehmen als ein einfacher Radwechsel, bitten wir Sie, Ihr Fahrzeug bei uns abzugeben und auf unseren Rückruf zu warten. Entspannte Abläufe sind entscheidend für ein optimales Ergebnis.
Was kostet das?
Reparaturen: Ohne einen bei uns festgestellten Schadensbefund können wir Ihre Anfrage nicht korrekt beantworten. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für eine Vorabkontrolle oder Dialogannahme.
Wartung/Inspektion: Um den Wartungsumfang im Voraus einschätzen zu können, benötigen wir alle Wartungsunterlagen (Serviceheft) Ihres Fahrzeugs. Der Umfang kann je nach Fahrzeug und den Vorgaben des Herstellers stark variieren.
Umbauten/Nachrüstungen: Diese Fragen beantworten wir gerne nach einer umfassenden Beratung und nach Erhalt Ihrer Fahrzeugdokumente.
Kostenvoranschläge: Laut unseren AGB behalten wir uns das Recht vor, Kostenvoranschläge in Rechnung zu stellen. Warum? Die Fahrzeuge haben sich in den letzten Jahrzehnten stark weiterentwickelt, sodass wir nicht sofort mit jedem Modell zu 100% vertraut sind. Bei größeren und komplexeren Reparaturen ist oft viel Recherchearbeit erforderlich, um Ihnen ein passendes Angebot zu unterbreiten. Sollte unser sorgfältig erstellter Kostenvoranschlag abgelehnt werden, entsteht uns ein nicht unerheblicher Verlust. Daher berechnen wir die Erstellung eines Kostenvoranschlags, verrechnen die Kosten jedoch bei Annahme des Kostenvoranschlags bzw. des Angebots.
FESTPREISE/VERBINDLICHE ANGEBOTE SIND AUSGESCHLOSSEN.
